Steinbrunner Himmel


Der Tod ist die Mitte beider Leben.

Wenn Menschen Menschen brauchen, sind wir für Sie da. Wir begleiten Sie in einer Lebensphase, in der Sie einen lieben Menschen verloren haben bzw. sich um die Abwicklung eines Sterbefalls kümmern sollen. Wir wissen um örtliche Gepflogenheiten, welche Formalitäten zu beachten sind, beraten Sie zu einzelnen Bestattungsarten und verfassen Drucksorten. Pietätvoll behandeln wir Verstorbene stets so, wie wir selbst eines Tages behandelt werden wollen.

Was tun im Sterbefall?

Bei einem Todesfall in der Wohnung
muss die Totenbeschau vom diensthabenden Gemeindearzt durchgeführt werden. Dieser stellt den Tod fest und eine Todesanzeige aus. Auf Wunsch kümmern wir uns darum.

Bei einem Todesfall im Krankenhaus/Pflegeheim/Seniorenheim:
Das Ausstellen der Todesanzeige wird in der Regel durch die Einrichtung veranlasst. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir kümmern uns um die Eintragung beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes und um die Überführung des Verstorbenen.

Bei einem Todesfall im Ausland:
Die Behörde des jeweiligen Landes meldet den Todesfall der österreichischen Botschaft bzw. dem Konsulat. Die Angehörigen werden informiert. Die Überführung des/der Verstorbenen erfolgt in Zusammenarbeit eines Bestattungsunternehmens vor Ort und uns.

Bestattung im Ausland:
Bei einem Todesfall in Österreich übernehmen wir auch gerne die Überführung ins Ausland.

Bestattung Steinbrunner | Kontakt in 3920 Groß Gerungs, Schulgasse 239 und in 3920 Nonndorf 22 möglich